Garantie

Was nach der Reparatur gilt

Nach jeder Reparatur testen wir das Gerät durch, bevor Sie es zurückbekommen. Sollte danach trotzdem etwas nicht stimmen, kommen Sie einfach wieder zu uns.

Gesetzliche Gewährleistung

Für jede Reparatur gilt die gesetzliche Mängelhaftung. Das heißt: Unsere Arbeit und die von uns eingebauten Teile müssen mangelfrei sein. Dieser Anspruch steht Ihnen von Gesetzes wegen zu, wir müssen ihn Ihnen nicht extra einräumen und können ihn Ihnen auch nicht nehmen.

Was abgedeckt ist

  • Das von uns eingebaute Ersatzteil ist defekt
  • Die Reparatur wurde nicht fachgerecht ausgeführt
  • Eine Funktion, die vorher lief, geht nach der Reparatur nicht mehr
  • Ein Bauteil, das wir angefasst haben, löst sich wieder

Was nicht abgedeckt ist

Neue Schäden sind ein neuer Fall. Dazu gehören insbesondere:

  • ein erneuter Sturz oder Bruch nach der Reparatur
  • Wasserkontakt nach der Reparatur
  • Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Fremdeingriffe
  • normaler Verschleiß, etwa das allmähliche Nachlassen eines Akkus
  • Bauteile, die wir nicht bearbeitet haben

Wird ein Gerät nach unserer Reparatur von jemand anderem geöffnet, können wir nicht mehr beurteilen, worauf ein späterer Fehler zurückgeht. Bitte kommen Sie deshalb zuerst zu uns.

Geräte mit Vorschaden

Bei Geräten mit einem Vorschaden, insbesondere nach einem Wasserschaden, ist eine Zusage über den Bestand der Reparatur nur eingeschränkt möglich. Korrosion arbeitet weiter, auch nachdem die sichtbaren Spuren entfernt sind. Wir sagen Ihnen das vor der Reparatur, damit Sie wissen, worauf Sie sich einlassen.

Herstellergarantie

Für Bauteile, die wir nicht angefasst haben, bleibt Ihre gesetzliche Gewährleistung gegenüber dem Händler bestehen. Eine freiwillige Garantie des Herstellers kann für das reparierte Bauteil entfallen. Ist Ihr Gerät noch sehr neu und in der Herstellergarantie, sagen wir Ihnen das und Sie entscheiden in Ruhe, welchen Weg Sie gehen möchten.

So melden Sie einen Fall

Kommen Sie mit dem Gerät und Ihrem Reparaturbeleg in die Münsterstraße 111. Ein Anruf vorab unter 0211 26134549 hilft, damit wir uns Zeit für Sie nehmen können. Wir sehen uns das Gerät noch einmal an und klären mit Ihnen, was zu tun ist.

Die vollständigen Bedingungen für Reparaturaufträge stehen in unseren AGB.

Häufige Fragen

Fragen zu Gewährleistung und Garantie

Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?

Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie bedeutet, dass unsere Arbeit mangelfrei sein muss, und gilt unabhängig davon, was wir Ihnen sonst zusagen. Eine Garantie ist eine freiwillige Zusage darüber hinaus. Was wir Ihnen konkret zusagen, steht auf Ihrem Reparaturbeleg.

Was ist von einer Reparaturgarantie nicht gedeckt?

Neue Schäden. Wenn das Gerät nach der Reparatur erneut herunterfällt oder Wasser abbekommt, ist das ein neuer Fall. Gedeckt ist, was mit unserer Arbeit oder dem eingebauten Teil zu tun hat.

Was mache ich, wenn nach der Reparatur etwas nicht stimmt?

Kommen Sie bitte direkt zu uns, am besten mit dem Beleg. Wir sehen uns das Gerät noch einmal an. Je früher wir davon erfahren, desto einfacher ist es für alle Beteiligten.

Bleibt die Herstellergarantie erhalten?

Für Bauteile, die wir nicht angefasst haben, bleibt Ihre gesetzliche Gewährleistung beim Händler bestehen. Die Garantie des Herstellers kann für das reparierte Teil entfallen. Ist Ihr Gerät noch sehr neu, sagen wir Ihnen das und Sie entscheiden.

4,8 von 5728 Bewertungen bei Google

Nach der Reparatur stimmt etwas nicht?

Kommen Sie mit dem Beleg vorbei oder rufen Sie an. Je früher wir davon wissen, desto einfacher ist es.

WhatsApp