Geöffnete Handys mit abgenommener Rückseite — Handy Reparatur Düsseldorf
EU-Batterieverordnung

Austauschbare Handy-Akkus ab 2027: was die EU wirklich verlangt

Ab Februar 2027 müssen Akkus in Geräten vom Nutzer selbst gewechselt werden können. So steht es in vielen Schlagzeilen, und für Smartphones ist das nur die halbe Geschichte. Hier steht, was die beiden Verordnungen, um die es geht, für Handys tatsächlich sagen.

Veröffentlicht Thema Kaufberatung

Austauschbare Handy-Akkus ab 2027: was die EU wirklich verlangt

Was in der Batterieverordnung steht

Die EU-Batterieverordnung trägt die Nummer (EU) 2023/1542. Wie leicht sich ein Akku aus einem Gerät nehmen lassen muss, regelt dort Artikel 11.

Danach müssen Hersteller dafür sorgen, dass Endnutzer den Akku während der gesamten Lebensdauer des Geräts leicht entfernen und austauschen können. Gemeint ist der ganze Akku und nicht einzelne Zellen darin. Als leicht gilt der Ausbau, wenn handelsübliches Werkzeug reicht und weder Wärme noch Lösungsmittel nötig sind. Spezialwerkzeug ist nur erlaubt, wenn es dem Gerät ohne zusätzliche Kosten beiliegt.

Gelten wird diese Pflicht ab dem 18. Februar 2027. Den Termin legt Artikel 96 der Verordnung fest.

  • Dem Gerät müssen eine Anleitung und Sicherheitshinweise zum Wechsel beiliegen, die auch dauerhaft online stehen
  • Ersatzakkus müssen noch mindestens fünf Jahre erhältlich sein, nachdem das letzte Gerät eines Modells in Verkehr gebracht wurde
  • Diese Ersatzakkus müssen Fachbetriebe und Endnutzer zu einem angemessenen Preis bekommen können
  • Software darf den Austausch gegen einen kompatiblen Akku nicht erschweren

Die Ausnahmen

Für einige Geräte macht Artikel 11 Ausnahmen. Bei den ersten beiden in der Liste darf der Hersteller den Tausch unabhängigen Fachleuten überlassen, beim letzten gilt die Pflicht zum leichten Austausch gar nicht.

  • Geräte, die abwaschbar sind und gezielt für Umgebungen gebaut werden, in denen sie regelmäßig Spritzwasser, Strahlwasser oder dem Untertauchen ausgesetzt sind, und auch nur dann, wenn das für die Sicherheit nötig ist
  • Bestimmte professionelle Medizingeräte für Bildgebung und Strahlentherapie sowie Geräte für Labordiagnostik
  • Geräte, die ununterbrochen mit Strom versorgt werden müssen und bei denen eine feste Verbindung zum Akku aus Sicherheitsgründen oder zum Schutz von Daten nötig ist

Smartphones werden dort nicht genannt

In keiner dieser Ausnahmen kommen Smartphones vor. Trotzdem steht für Handys die eigentliche Antwort an einer anderen Stelle, nämlich in einem Satz von Artikel 11 selbst. Er besagt, dass besondere EU-Regeln für Elektrogeräte, die den Akkutausch durch Nutzer betreffen, von dieser Pflicht unberührt bleiben.

Für Smartphones gibt es solche Regeln bereits. Sie stehen in der Ökodesign-Verordnung (EU) 2023/1670, die seit Juni 2025 gilt. Deren Anhang II legt fest, wie sich der Akku eines Smartphones wechseln lassen muss. Nach Lesart der Kommission, die sie in ihren Leitlinien zur Batterieverordnung aufgeschrieben hat, gehen diese Ökodesign-Regeln bei Smartphones vor.

Die Kommission kann die Liste der Ausnahmen außerdem selbst erweitern. Diese Befugnis steht ebenfalls in Artikel 11.

Was die Ökodesign-Regeln beim Akku verlangen

Die Ökodesign-Verordnung lässt Herstellern von Smartphones zwei Wege. Beim ersten muss ein Laie den Akku selbst tauschen können, ohne Werkzeug oder mit einfachem oder mitgeliefertem Werkzeug und dort, wo er das Gerät auch benutzt.

Beim zweiten Weg darf der Tausch Personen mit Grundkenntnissen in Reparatur vorbehalten bleiben, die mit handelsüblichem Werkzeug arbeiten. Dafür müssen Akku und Gerät aber strengere Anforderungen an die Haltbarkeit erfüllen.

  • Der Akku muss mindestens 1.000 volle Ladezyklen schaffen und dabei einen festgelegten Teil seiner Kapazität behalten
  • Schon nach der Hälfte dieser Zyklen schreibt die Verordnung einen höheren Mindestwert vor
  • Das Gerät muss staubdicht sein und es muss eine halbe Stunde unter Wasser überstehen
  • Die Tiefe für diesen Wassertest legt die Verordnung auf einen Meter fest

Was sich für Käufer ändert

Für Smartphones war der wichtigere Stichtag damit schon der 20. Juni 2025. Seitdem müssen neu auf den Markt gebrachte Modelle einen der beiden Wege erfüllen. Ein Smartphone, das den zweiten Weg geht, darf seinen Akku also weiterhin so verbauen, dass ihn ein Fachbetrieb tauscht.

Artikel 11 richtet sich an Hersteller und Händler, die Geräte in Verkehr bringen. An dem Handy, das Sie heute in der Tasche haben, ändert der Termin im Februar deshalb nichts.

Etwas Praktisches bringt die Ökodesign-Verordnung trotzdem für Käufer mit. Neue Smartphones müssen in den Einstellungen oder an einer anderen zugänglichen Stelle Angaben zum Akku zeigen. Dazu gehören das Herstellungsdatum des Akkus und das Datum, an dem er zum ersten Mal benutzt wurde. Außerdem muss das Gerät die Zahl der vollen Ladezyklen und den gemessenen Zustand des Akkus festhalten. Beim Kauf eines gebrauchten Geräts ist das eine gute Hilfe.

Auch die Versorgung mit Ersatzakkus ist geregelt. Nach der Ökodesign-Verordnung müssen Hersteller Akkus für Smartphones noch mindestens sieben Jahre nach dem Verkaufsende eines Modells für Reparaturbetriebe bereithalten. Ob auch Endnutzer sie direkt beim Hersteller bekommen, hängt davon ab, welchen der beiden Wege das Gerät geht. Was die Verordnung sonst noch zu Ersatzteilen und Updates sagt, steht im Artikel zum Recht auf Reparatur.

Was bleibt, wie es ist

Den Akkudeckel zum Abziehen, wie ihn ältere Handys hatten, schreibt keine der beiden Verordnungen vor. Auch der Schutz gegen Wasser muss nicht verschwinden. Geht ein Hersteller den zweiten Weg der Ökodesign-Regeln, muss er das Gerät im Gegenteil staubdicht und gegen Untertauchen geschützt bauen.

Software bleibt ein Thema. Die Leitlinien der Kommission nennen die Kopplung von Ersatzteilen an ein einzelnes Gerät ausdrücklich als Beispiel dafür, wie Software einen Austausch behindern kann. Ein Hinweis auf einen nicht originalen Akku ist danach erlaubt, solange das Gerät normal weiterarbeitet. Was diese Kopplung im Alltag bedeutet, steht im Artikel über Parts Pairing.

Am Akkutausch bei uns ändert sich für Sie dadurch wenig, weil wir Akkus schon bisher tauschen. Wir arbeiten mit Originalteilen. Auf Anfrage bauen wir auch geprüfte Nachbauteile ein.

Dieser Artikel gibt wieder, was in den Verordnungen und in den Leitlinien der Kommission steht. Eine Rechtsberatung ist er nicht.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Muss mein nächstes Handy einen Akku haben, den ich selbst wechseln kann?

Nicht unbedingt. Für Smartphones gelten die Ökodesign-Regeln, und die erlauben auch einen Akku, den nur ein Fachbetrieb tauscht. Dann muss das Gerät aber staubdicht und gegen Untertauchen geschützt sein, und der Akku muss besonders lange halten.

Gilt die Akku-Regel ab 2027 auch für Handys, die ich schon habe?

Nein. Die Pflicht richtet sich an Hersteller und Händler, die Geräte neu in Verkehr bringen. Ihr jetziges Handy reparieren wir trotzdem, auch den Akku.

Wie lange muss es Ersatzakkus für ein Smartphone geben?

Nach der Ökodesign-Verordnung müssen Hersteller sie für Reparaturbetriebe mindestens sieben Jahre nach dem Verkaufsende des Modells bereithalten. Das gilt für Smartphones, die seit Juni 2025 neu auf den Markt kommen.

Wo sehe ich, wie alt der Akku in meinem Handy ist?

Bei Smartphones, die seit Juni 2025 neu auf den Markt kommen, muss das Herstellungsdatum des Akkus in den Einstellungen oder an einer anderen zugänglichen Stelle stehen. Wo genau, legt der Hersteller fest. Bei älteren Geräten lesen wir den Zustand bei der Annahme aus, wenn Sie das möchten.

Ihre Frage steht nicht dabei? Rufen Sie an unter 0211 26134549 oder schicken Sie uns eine Reparaturanfrage.

Anfrage

Jetzt Gerät prüfen lassen

Sagen Sie uns, um welches Gerät es geht und was nicht stimmt. Wir melden uns mit Preis und Dauer zurück.

  • Unverbindlich — daraus entsteht kein Auftrag
  • Kostenlose Diagnose und Kostenvoranschlag
  • Telefon oder E-Mail genügt
Lieber anrufen:0211 26134549
Reparatur anfragenSchritt 1 von 5

Welche Marke hat Ihr Gerät?

Vier kurze Fragen. Danach melden wir uns mit Preis und Dauer.

Jetzt Gerät ansehen lassen

Sagen Sie uns, was nicht mehr geht. Dann legen wir das passende Ersatzteil bereit. Wir sehen uns Ihr Gerät kostenlos an und geben Ihnen einen Kostenvoranschlag. Danach entscheiden Sie in Ruhe, ob wir es reparieren.

4,8 von 5742 Bewertungen bei Google
WhatsApp