Was in der Batterieverordnung steht
Die EU-Batterieverordnung trägt die Nummer (EU) 2023/1542. Wie leicht sich ein Akku aus einem Gerät nehmen lassen muss, regelt dort Artikel 11.
Danach müssen Hersteller dafür sorgen, dass Endnutzer den Akku während der gesamten Lebensdauer des Geräts leicht entfernen und austauschen können. Gemeint ist der ganze Akku und nicht einzelne Zellen darin. Als leicht gilt der Ausbau, wenn handelsübliches Werkzeug reicht und weder Wärme noch Lösungsmittel nötig sind. Spezialwerkzeug ist nur erlaubt, wenn es dem Gerät ohne zusätzliche Kosten beiliegt.
Gelten wird diese Pflicht ab dem 18. Februar 2027. Den Termin legt Artikel 96 der Verordnung fest.
- Dem Gerät müssen eine Anleitung und Sicherheitshinweise zum Wechsel beiliegen, die auch dauerhaft online stehen
- Ersatzakkus müssen noch mindestens fünf Jahre erhältlich sein, nachdem das letzte Gerät eines Modells in Verkehr gebracht wurde
- Diese Ersatzakkus müssen Fachbetriebe und Endnutzer zu einem angemessenen Preis bekommen können
- Software darf den Austausch gegen einen kompatiblen Akku nicht erschweren
